Der Prozess der Seligsprechung

Clara Fey Seligsprechung (c) Bistum Aachen
  • 12. Juli 1916 wird auf Antrag der Diözese Roermond der Seligsprechungsprozess von Clara Fey eingeleitet
  • 1933/34 folgt ein Ergänzungsprozess
  • 1951 wird der Prozess der Seligsprechung von Clara Fey erneut angestoßen und 1958 beim Vatikan eingeleitet
  • 1991 attestiert der Vatikan als ersten Schritt zur Seligsprechung den „heroischen Tugendgrad“. Clara Fey darf Ehrwürdige Dienerin Gottes (Venerabilis Dei servus) genannt werden. Damit erlangt sie Verehrungswürdigkeit und darf öffentlich verehrt sowie in Gebetsfürsprachen aufgenommen werden.
  • Im Mai 2017 autorisiert Papst Franziskus das Dekret zur Seligsprechung der Aachener Ordensgründerin Clara Fey. Mit einer Seligsprechung erkennt die katholische Kirche an, dass ein gestorbener Mensch durch sein Leben aus dem Glauben heraus einen Vorbildcharakter hat. Im Verfahren muss seine Tugendhaftigkeit und ein Wunder oder der Märtyrertod nachgewiesen werden. Der Vatikan hat im Fall Clara Fey ein Wunder anerkannt, das auf ihre Fürsprache hin gewirkt wurde, dabei handelt es sich um die Heilung eines kleinen Kindes.
  • Am 5. Mai 2018 findet die Seligsprechnung Clara Feys im Aachener Dom statt